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   LSG Bayern, 29.08.2005 - L 13 KN 6/05 ER   

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https://dejure.org/2005,27764
LSG Bayern, 29.08.2005 - L 13 KN 6/05 ER (https://dejure.org/2005,27764)
LSG Bayern, Entscheidung vom 29.08.2005 - L 13 KN 6/05 ER (https://dejure.org/2005,27764)
LSG Bayern, Entscheidung vom 29. August 2005 - L 13 KN 6/05 ER (https://dejure.org/2005,27764)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Abänderung einer Witwenrente; Möglichkeit des Ergehens eines Vorschussbescheides nach Erlass eines unbedingten Rentenbescheides; Anforderungen an die Aussetzung der Urteilsvollstreckung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 06.08.1999 - B 4 RA 25/98 B

    Vollstreckung eines Grundurteils - Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung in der

    Auszug aus LSG Bayern, 29.08.2005 - L 13 KN 6/05
    Dabei kann dahin stehen, ob eine Aussetzung im Wege der einstweiligen Anordnung nach § 199 Abs. 2 SGG nur dann in Frage kommen kann, wenn das Rechtsmittel offensichtlich Aussicht auf Erfolg hat (so die Beschlüsse des 1. Senats des BSG in USK 91155 und USK 87159 sowie des 11. Senats in SozR Nr. 4 zu § 154 SGG; ebenso Meyer-Ladewig, aaO, § 199 SGG RdNr.8) - oder ob über § 198 Abs. 1 SGG die Vorschriften der §§ 719 Abs. 1, 707 Abs. 1 Satz 2 ZPO entsprechend herangezogen werden und erfüllt sein müssen (so offensichtlich das BSG im Beschluss des 4. Senats vom 06.08.1999, Az.: B 4 RA 25/98 B).

    Die Kostenentscheidung ergeht in entsprechender Anwendung des § 193 SGG und beruht auf der Erwägung, dass der Aussetzungsantrag erfolglos geblieben ist (zur Notwendigkeit einer gesonderten Kostenentscheidung in einem Verfahren nach § 199 Abs. 2 SGG siehe BayLSG, Beschluss vom 10.07.1997, Az.: L 1 An 90/95, NZS 1996, S.592; Beschluss des BSG vom 06.08.1999, Az.: B 4 RA 25/98 B).

  • LSG Bayern, 16.07.1996 - L 1 An 90/95

    Vollstreckung; Aussetzung; Kostenerstattung; Kostenentscheidung

    Auszug aus LSG Bayern, 29.08.2005 - L 13 KN 6/05
    Die Kostenentscheidung ergeht in entsprechender Anwendung des § 193 SGG und beruht auf der Erwägung, dass der Aussetzungsantrag erfolglos geblieben ist (zur Notwendigkeit einer gesonderten Kostenentscheidung in einem Verfahren nach § 199 Abs. 2 SGG siehe BayLSG, Beschluss vom 10.07.1997, Az.: L 1 An 90/95, NZS 1996, S.592; Beschluss des BSG vom 06.08.1999, Az.: B 4 RA 25/98 B).
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